Euromed Allgemeines Krankenhaus GmbH wird mit 60 Betten in den Krankenhausplan aufgenommen – Einigung zwischen Bayerischem Gesundheitsministerium und Klinik
München/Fürth: Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit und die Euromed
Allgemeines Krankenhaus GmbH – ein Schwesterunternehmen der EuromedClinic GmbH - haben ihren Streit
um die Aufnahme der Klinik in den Bayerischen Krankenhausplan beigelegt und einen Vergleich
geschlossen – ab dem Sommer können sich auch gesetzlich Versicherte in der Euromed Allgemeines
Krankenhaus GmbH stationär behandeln lassen. Die Einigung sieht 60 Betten in den Fachrichtungen
Orthopädie, Chirurgie, Urologie und Innere Medizin sowie eine 24-Stunden-Notfallversorgung für die
operativen Fächer vor.
Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hatte die mehrfache Ablehnung des Antrags der Euromed Allgemeines Krankenhaus GmbH auf Planaufnahme als rechtswidrig zurückgewiesen, das Ministerium hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Am Ende wurde ein Vergleich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geschlossen, der am heutigen 6. Mai 2010 rechtswirk-sam wird und den Streit endgültig beendet.
Der Geschäftsführer der Euromed Allgemeines Krankenhaus GmbH, Dr. med. Guido Quanz, sieht sich nun selbst in der Pflicht: „Nach der Einigung liegt der Ball bei uns. Wir müssen weitere Mitar-beiter einstellen und die beiden vorgesehenen Stationen herrichten, damit wir die Betten möglichst bald unseren neuen Patienten zur Verfügung stellen können.“
Dr. med. Clemens Ritter von Kempski, ebenfalls Geschäftsführer der Euromed Allgemeines Kran-kenhaus GmbH, ergänzt: „Außerdem gilt es zu beweisen, dass wir auch für gesetzlich Versicherte eine hochwertige medizinische Versorgung auf wirtschaftliche Weise anbieten können, und dies in modernen Räumen und einem schönen Ambiente.“
Fürth, den 7. Mai 2010
Kontakt für Rückfragen:
Sabine Schöberl, Tel. 0911-9714-503 oder sabine.schoeberl@euromed.de
Das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach hatte die mehrfache Ablehnung des Antrags der Euromed Allgemeines Krankenhaus GmbH auf Planaufnahme als rechtswidrig zurückgewiesen, das Ministerium hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Am Ende wurde ein Vergleich vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geschlossen, der am heutigen 6. Mai 2010 rechtswirk-sam wird und den Streit endgültig beendet.
Der Geschäftsführer der Euromed Allgemeines Krankenhaus GmbH, Dr. med. Guido Quanz, sieht sich nun selbst in der Pflicht: „Nach der Einigung liegt der Ball bei uns. Wir müssen weitere Mitar-beiter einstellen und die beiden vorgesehenen Stationen herrichten, damit wir die Betten möglichst bald unseren neuen Patienten zur Verfügung stellen können.“
Dr. med. Clemens Ritter von Kempski, ebenfalls Geschäftsführer der Euromed Allgemeines Kran-kenhaus GmbH, ergänzt: „Außerdem gilt es zu beweisen, dass wir auch für gesetzlich Versicherte eine hochwertige medizinische Versorgung auf wirtschaftliche Weise anbieten können, und dies in modernen Räumen und einem schönen Ambiente.“
Fürth, den 7. Mai 2010
Kontakt für Rückfragen:
Sabine Schöberl, Tel. 0911-9714-503 oder sabine.schoeberl@euromed.de








