GESETZLICH VERSICHERTE MIT PRIVATER ZUSATZVERSICHERUNG
Gesetzliche Krankenversicherungen erstatten die Kosten für die stationäre
Behandlung in der EuromedClinic nur auf Antrag im begründeten Einzelfall. Die EuromedClinic hat daher einen Antrag auf Abschluss eines Versorgungsvertrags mit den
gesetzlichen Krankenversicherungen gestellt. Sobald die Krankenkassen die Behandlungskosten
gesetzlich Versicherter in der EuromedClinic regelmäßig erstatten, werden wir in der Presse und auf unseren
Internetseiten darüber informieren.
Kontakt: info@euromed.de








